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Über uns

Regeln

  • §1 Name und Sitz
    • Der Club führt den Namen “Honda Scene Rhein-Main-Taunus”
    • Der Club hat seinen Sitz im Rhein-Main-Taunus Gebiet
    • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
  • §2 Verwaltende Organe
    • Als Vorsitz (Gründungsmitglieder) sind folgend genannt: Ronny Lehne und Chris Frenzel
    • Als Clubkassenbeauftragte/r ist folgend genannt: Chris Frenzel
    • Als Schriftführer/in ist folgend genannt: Melanie Frank
    • Jedes verwaltende Organ - mit Ausnahme der Gründungsmitglieder - kann jederzeit durch Abstimmung in einer Clubsitzung neu benannt werden
  • §3 Zweck des Clubs
    • Der Club ist politisch, rassisch und konfessionell neutral und dient der Unterhaltung
    • Der Club verfolgt gemeinnützige Zwecke. Etwaige Gewinne werden der Clubkasse zugeführt. Es darf keine Person und kein Verein durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden
    • Der Club ist selbstlos tätig; Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
  • §4 Eintritt der Mitglieder
    • Mitglied des Clubs kann jede private Personen werden, die die Volljährigkeit - also das 18. Lebensjahr - erreicht hat und im Besitz eines KFZ des Fabrikates Honda/Acura ist.
    • Über Aufnahme entscheidet der Vorsitz
    • Minderjährige sind nicht zum Eintritt berechtigt
    • Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Club
    • Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen
    • Der Eintritt wird mit Eingang der Beitrittserklärung wirksam
    • Eine Ablehnung der Aufnahme durch den Vorsitz ist nicht anfechtbar
    • Die Probezeit nach dem Eintritt beträgt 6 Monate
    • Um ein wirkliches Interesse am Club zu bestätigen, verpflichtet sich jedes Mitglied dazu mindestens 3 mal pro Geschäftsjahr an Clubtreffen teilzunehmen
  • §5 Austritt der Mitglieder
    • Jedes Mitglied ist zum Austritt aus dem Club berechtigt
    • Der Austritt ist unter einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zulässig
    • Der Austritt ist dem Vorsitz schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an den Vorsitz erforderlich
    • Die Mitgliedschaft erlischt automatisch durch Auflösung des Clubs
  • §6 Ausschluss der Mitglieder
    • Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss des Mitgliedes durch den Vorsitz
    • Der Ausschluss aus dem Club ist nur bei wichtigem Grund zulässig und nur mit mindestens 2 Stimmen des Vorsitzes möglich
    • Bei Uneinigkeit des Vorsitzes wird durch eine Abstimmung der Clubmitglieder, im Rahmen einer Clubsitzung entschieden
    • Der Ausschluss wird durch den Vorsitz an das jeweilige Mitglied schriftlich mitgeteilt
    • Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung in Kraft treten
    • Der Ausschluss soll den Mitgliedern des Clubs durch den Vorsitz unverzüglich bekanntgegeben werden
    • Die Entscheidung des Vorsitz ist nicht anfechtbar
    • Der Vorsitz behält sich das Recht vor bis zu 3 Verwarnungen auszusprechen, dies geschieht schriftlich oder mündlich
  • §7 Clubbeitrag
    • Es ist ein Clubbeitrag zu leisten
    • Die Höhe des Clubbeitrages beläuft sich auf 5€ pro Person und Monat
    • Der Beitrag ist bis spätestens den 5. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen
    • Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
    • Der Betrag ist persönlich an den/die Clubkassenbeauftragte/r oder auf das clubeigene PayPal-Konto (paypal@honda-scene-rmt.de) zu entrichten
    • Bei persönlicher Bezahlung ist der/die Clubkassenbeauftragte/r verpflichtet einen Nachweis zu erbringen
    • Ein/e Clubkassenbeauftragte/r kann jederzeit bei einer Clubsitzung neu gewählt werden
    • Die Clubkasse wird als transparenter Gegenstand gesehen, jeder Einzelne hat zu jeder Zeit das Recht, im Rahmen einer Clubsitzung auf Einsicht
  • §8 Club Zeichen, Kleidung und weiteres
    • Jedes Mitglied erhält als Begrüßungsgeschenk einen kleinen Clubaufkleber (ca. 2cm x 30cm)
    • Jedes Mitglied hat auf seinem Fahrzeug erkenntlich zu machen, dass es dem Club angehört, dies geschieht durch Anbringung eines Clubaufklebers am Fahrzeug
    • Sollte eine Anbringung des Aufklebers nicht möglich sein, so ist das Mitglied berechtigt andere Vorschläge vorzubringen wie z.B. Kennzeichenhalter, Kennzeichen ö.ä.
    • Die Kosten für das Erkennungszeichen ist von dem jeweiligen Mitglied selbst zu entrichten
    • Clubkleidung, kann über den Club- Shop bestellt werden
    • Auf öffentlichen Treffen ist jedes teilnehmende Mitglied mit seinem Honda/Acura zu erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, kann er gerne als Beifahrer daran teilnehmen. Clubinterne Treffen sind davon ausgeschlossen.
  • §9 Clubsitzungen
    • Eine Clubsitzung erfolgt mindestens 1x Jährlich und wird protokolliert
    • Die Sitzung erfolgt auf neutralem Boden
    • Jedes Mitglied ist berechtigt eine Clubsitzung zu fordern
    • Der Vorsitz behält sich das Recht vor, Sitzungen zu terminieren und bekannt zu geben
    • Clubsitzungen dienen Abstimmungen o.ä.
    • Die Clubsitzung wird durch eine Beschlussfassung beendet
    • Der Club ist verpflichtet bei einer Jahressitzung die Bilanzen offen zu legen
  • §10 Beschlussfassung
    • Jedes Mitglied verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme
    • Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag der Mehrheit der Anwesenden, ist schriftlich und geheim abzustimmen
    • Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit wird der Antrag abgelehnt und / oder überarbeitet
    • Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder erforderlich
    • Die Clubsitzung wird vom/von der Schriftführer/in und gleichzeitig als Unterstützung des/der Schriftführers/Schriftführerin akustisch dokumentiert
  • §11 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
    • Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen
    • Die Niederschrift ist von den Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben
    • Jedes Clubmitglied ist berechtigt die Niederschrift einzusehen
  • §12 Sonstige Bestimmungen
    • Die Kassenführung ist nach gesetzlichen Bestimmungen zu führen
    • Die Kasse muss vom Clubkassenbeauftragten einmal im Jahr rechnerisch und sachlich geprüft werden. Der Kassenbericht ist schriftlich niederzulegen
  • §13 Auflösung des Clubs
    • Der Club kann durch Beschluss der Vereinsversammlung aufgelöst werden. Die Liquidation erfolgt durch den Vorsitz
    • Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes wird das Vermögen einem gemeinnützigen Verein zugesprochen, der bei jeder Jahresversammlung ernannt wird
  • §14 Haftung
    • Der Club haftet für keine Angelegenheiten.
    • Jedes Mitglied ist selbsthaftend!
    • Der Vorsitz behält sich das Recht vor, die erhobenen Daten zur Person, zum Fahrzeug oder anderen relevanten Dingen, ohne Zustimmung der betreffenden Person an Behörden wie z.B. Polizei oder der geschädigten Personen weiter zu geben.
  • §15 Persönliche Daten
    • Persönliche Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht missbraucht werden
    • Jedes Mitglied ist verpflichtet den Nachweis über Alter sowie bei Fahrzeughaltung den Nachweis über ein gültiges Dokument zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorzuweisen.
    • Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist jedes Mitglied verpflichtet einen Versicherungsschutz zu gewährleisten